26 Okt 2017

Recht am Zebrastreifen nicht erzwingen

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Grundsätzlich hat ein Fußgänger beim Überqueren einer Straße mittels eines Zebrastreifens ein Vorrecht vor allen anderen Straßenverkehrsteilnehmern.

Dass dies in der Realität häufig missachtet wird, ist traurige Gewissheit.

Allerdings hat das OLG München festgestellt, dass der Fußgänger sein Vorrecht vor den fahrenden Verkehrsteilnehmern nicht erzwingen darf.

Im konkreten Fall war ein Mann im Dunkeln über einen Zebrastreifen gegangen, als es zu einem Unfall mit einem Auto kam.

Das OLG München gab mit Urteil vom 16.09.2016 (Az. 10 U 750/13) dem Fußgänger eine Mitschuld in Höhe von 25%, da er laut eingeholtem Gutachten das Fahrzeug lange vor dem Verkehrsunfall hätte sehen müssen und er daher den Verkehrsunfall hätte verhindern können.

In einem solchen Fall gilt daher: Lieber kurz warten und uneinsichtige Autofahrer vorbeilassen, als Leben und Gesundheit zu riskieren.

 

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